AGB

1. Auftragsbestätigung

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Rücksendung des unterschriebenen Angebotes sind alle Angebote freibleibend. Gegenteiligen Auftragsbestätigungen eines Auftragnehmers, soweit er Kaufmann ist, wird widersprochen.

2. Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Dem Auftraggeber wird erforderlichenfalls die VOB Teil B ausgehändigt.

3. Leistungen und Lieferungen

Für die Herstellung, Lieferung und Instandsetzung von Estrich, Fliesen und Bodenbelägen sowie für sonstige Leistungen. die nicht Bauleistungen im Sinne der VOB sind, gilt folgendes: Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende Umstände verzögert, die er nicht zu vertreten hat so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist oder Herstellungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von der Verzögerung unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Bisher geleistete Lieferungen bzw. Arbeiten werden dann abgerechnet. Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Aufträgen über 1000,00 Euro wird eine Abschlagszahlung bei Lieferung der Materialien bzw. Beginn der Arbeiten in Höhe von 30% fällig. Bei Zahlungsverzug sind die entstandenen Zinsen und sonstigen Kosten zu ersetzen. Die Zinsen betragen 5 % über dem Bundesbankdiskont, es sei denn, der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen. Bei Zahlung für Teillieferungen/Teilleistungen, gelten gleichfalls vorstehenden Bedingungen. Offensichtliche Mängel können nach Abnahme der Leistung nicht mehr gerügt werden. Die Leistung gilt 3 Tage nach Fertigstellung automatisch als abgenommen. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht, die mangelhafte Leistung Innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern. Ist eine Nachbesserung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Aufrechnungen mit anderen, als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Rücksendungen von Waren sind ohne vorhergehende gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen und Zusatzaufträgen auf der Baustelle. berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen vereinbart worden ist. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, Insbesondere auf Schadenersatz, Vertragsstrafen oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn. sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.